In der Zeit vom 1. Januar bis 15. April ist grundsรคtzlich ein freiwilliger Kletterverzicht vereinbart.
Nistet innerhalb dieser Zeit keine der gefรคhrdeten Felsbrรผterarten am Gigglstein, ist ab dem 15.4. das Klettern uneingeschrรคnkt mรถglich.
Haben gefรคhrdete Felsbrรผter am Gigglstein bis zum 15. April mit der Eiablage begonnen, wird die IG Klettern zusammen mit dem Landratsamt, DAV und dem LBV regeln, auf welchen Routen zu welchen Zeiten geklettert werden kann oder nicht.
Diese Bereiche werden dann entsprechend markiert. In bestimmten Fรคllen kann ein Verzicht auf Klettern am gesamten Gigglstein bis August notwendig werden. Es kann auch zu Einschrรคnkungen kommen, wenn eine Eiablage nach dem 15. April entdeckt wird. Dies wird je nach Situation entschieden.
Skizzen, Topos und Routenbeschreibungen werden weder in Fรผhrern noch in Alpinzeitschriften o. a. verรถffentlicht
Es dรผrfen keine weiteren Routen am Gigglstein incl. Nebenfelsen erschlossen werden. Zu den Nebenfelsen zรคhlen auch die Kรถnigswand und der Herzlesstein.